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Allgemeine Geschäftsbedingungen von MusicDealr.com

 
 
  Auch wir kommen um das Kleingedruckte leider nicht herum. Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der Record-Music Aufnahmeservice e. K.. unter Berücksichtigung der Interessen aller Internet-Nutzer verbindlich und fair für alle zu regeln. Grundlage einer Bestellung und eines Vertrages sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Record-Music Aufnahmeservice e. K., deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung bei uns anerkennen und bestätigen. Sie können daher die Geschäftsbedingungen an dieser Stelle einsehen und bei Bedarf gleich ausdrucken. Schauen Sie doch einmal genau hin. Sie werden sehen, dass die Record-Music Aufnahmeservice e. K. sich auch hier nicht zu verstecken braucht.
 
 
 

1. Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsbeginn

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Record-Music Aufnahmeservice e. K. (nachfolgend MDR) gelten für alle Dienste der MDR.


1.2 MDR erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn MDR in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.


1.3 MDR kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von MDR gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. MDR weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.


1.4 Den Volltext der AGB kann MDR über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.


1.5 Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus.


1.6 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Zugangskennung durch MDR bezogen auf den Hauptvertragsbestandteil zustande.

1.7 Widerrufsbelehrung gemäß §§ 355, 312d BGB

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Record-Music Aufnahmeservice e. K. – Westerstr. 63 – 24955 Harrislee.


Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.


Besondere Hinweise:
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Ende der Widerrufsbelehrung.

2. Leistungen der MDR

2.1 MDR vermietet jedem Kunden einen über das Internet erreichbaren vServer. Jeder Server verfügt mindestens über eine 300GB Festplatte. Auf jedem Server wird ein Modifiziertes Betriebssystem vorinstalliert mit welchem es möglich ist den Server zum aufziechnen und verarbeiten von mindestens 5 Web-Radio-Streams gleichzeitig zu nutzen und den Server über ein Web-Interface zu bedienen.


2.2 Alle Server in den Rechenzentren der MDR sind über eine komplexe Systemarchitektur an das Internet angebunden. Ein- und ausgehender Datenverkehr wird über Router, Loadbalancer, Switche etc. geleitet, die jeweils eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Eine direkte Anbindung einzelner Server zu Übergabepunkten ins Internet besteht nicht. Aus technischen Gründen sind daher die Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert. Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern kann kurzzeitig dazu führen, dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server nicht die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server verteilt.


2.3 MDR führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität und der Interoperabilität der Dienste regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. MDR wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird MDR den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.


2.4 MDR kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und von MDR für den Kunden zumutbar ist.


2.5 Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einer Änderung z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit im voraus zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt MDR, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.

3.2 MDR stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im Kundenservicebereich bereit. Ein Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann MDR hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.


3.3 MDR kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von MDR gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. MDR weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.


3.4 Gegen Forderungen der MDR kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.


3.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann MDR ihre Dienste sperren.


3.6 Bei Zahlungsverzug kann MDR für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von € 15,00 erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat allein Administratorrechte. MDR kann den Server nicht verwalten. Der Kunde ist daher für die Sicherheit seines Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, auf sein Passwort zu achten,

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.


4.3 Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf MDR Server speichert, auf anderen Datenträgern, die nicht bei MDR liegen. MDR erstellt keine Sicherungskopien und kann somit im Falle eines Datenverlustes oder Hardwaredefekts keine wiederherstellung der Daten durchführen.


4.4 Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.


4.5 Der Kunde verpflichtet sich, das verwendete Sendematerial ausschließlich zum persönlichen und sonstigen privaten Gebrauch im Sinne des § 53 UrhG zu nutzen. Alleiniger Kopienhersteller im Sinne des Urheberrechts ist der Nutzer. MDR besitzt keine Rechte zur Nutzung oder zur Einsicht in die vom Nutzer aufgenommene Sendung. Eine Verwendung des abgerufenen Sendematerials durch den Nutzer zu beruflichen oder kommerziellen Zwecken ist untersagt.


4.6 Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm ausschließlich zu dessen Privatgebrauch erstellten Kopien nicht zu verbreiten, oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

4.7 Der Kunde verpflichtet sich, die entsprechenden GEZ-Gebühren zur Bereithaltung eines Radioempfangsgerätes zu entrichten. Sofern ein Abruf regelmäßig von außerhalb des Ortes, für den er angemeldet ist, erfolgt, hat der Nutzer eine mögliche Entrichtung für die Nutzung eines Zweitgerätes zu prüfen. Der Nutzer wird spätestens auf entsprechende Nachfrage von MDR einen geeigneten Nachweis für die Entrichtung der GEZ-Gebühr erbringen.

4.8 Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten zum Server und zum Kundenservicebereich sicher zu verwahren und sie keinesfalls an Dritte weiter zu geben. Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig über jeden Missbrauch der Zugangsdaten unverzüglich zu informieren. Im Falle des Missbrauchs oder des konkreten Verdachts des Missbrauchs ist MDR berechtigt, den entsprechenden Server und den dazugehörigen Account zum Kundenservicebereich vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren.

4.9 Der Kunde verpflichtet sich, nur innerhalb des deutschen Staatsgebietes auf den Nutzungsgegenstand zuzugreifen. Er ist sich dessen bewusst, dass eine Steuerung oder ein Abruf von außerhalb des deutschen Staatsgebietes ggf. urheberrechtswidrig sein könnte, da ein solcher möglicherweise nicht von den deutschen Regelungen zur Erstellung einer Privatkopie gedeckt ist.

4.10 Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten zum Server und den dazugehörigen Account nach Beendigung des Nutzungsvertrages zu vernichten.

4.11 Der Kunde verpflichtet sich, MDR von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere aufgrund von ihm begangener Urheberrechtsverletzungen, freizustellen.

5. Haftung der MDR

5.1 Für Schäden haftet MDR nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von MDR oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt MDR oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den MDR bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.


5.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


5.3 Im Anwendungsbereich des TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

6. Reaktion von MDR bei Gefährdungen

6.1 Gefährdet ein Kunde über seinen Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten oder hat MDR aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen solchen Verdacht, kann MDR den Server vorübergehend sperren. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann MDR das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

7. Nutzungsüberlassung an Dritte

Der Kunde darf den Server Dritten nicht ganz oder teilweise zur Nutzung überlassen.

8. Freistellung

Der Kunde ersetzt MDR alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. MDR informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.

9. Datennutzung

9.1 MDR wird seine datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber dem Nutzer erfüllen und sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich behandeln. MDR wird diese Informationen nur zur Erfüllung des Vertragszwecks nutzen und diese Daten unter keinen Umständen Dritten zur Verfügung stellen. MDR ergreift alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen, um die persönlichen Daten des Nutzers vor einem unautorisierten Zugriff durch Dritte zu schützen.

9.2 Der Nutzer willigt außerdem ein, dass ihm MDR per E-Mail und/oder postalisch Nachrichten und Informationen übermittelt, die sich auf die Funktionalität des Dienstes oder anderer interessanter Angebote beziehen.

10. Schufa-Klausel

10.1 Der Kunde willigt ein, dass MDR von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn erhält. Er willigt ein, dass MDR an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten übermittelt, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.


10.2 Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.

11. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt

11.1 MDR räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.


11.2 Hardware und sonstige Waren bleiben Eigentum der MDR.

12. Vertragslaufzeit, Kündigung

12.1 Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit / erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.


12.2 Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt. Der Vertrag kann wirksam auch über den gesicherten Kundenservicebereich gekündigt werden, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht.

13. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Flensburg, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

   
 
 
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