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Ist MusicDealr.com Legal?
 
 

Ja, unser Angebot ist lt. deutschem Recht legal. Über die Situation in anderen Ländern können wir leider keine Auskunft geben aber generell sind die Gesetze in dieser Hinsicht überall gleich. Als Faustregel kann man sagen: In jedem Land wo es legal ist einen Videorekorder zu besitzen ist es auch legal Musicdealr.com zu Nutzen.

Für alle Nutzer die sich dennoch nicht sicher sind, hier eine genauere Beschreibung: Die rechtliche Situation wird im UrhG geregelt, genauer gesagt im §53, (1) - Abs. 1 und 2.

" ...Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht.... "

Aus diesem Gesetz resultieren jetzt zwei Möglichkeiten um einen (lt. deutschem Recht) legalen Service zu realisieren:

 
 
     
 
NEU: BGH entscheidet zugunsten von Online-Recordern!
 
 

Endlich ist es so weit! Der BGH, das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland, hat am 24.04.2009 geurteilt dass Online-Recorder, wenn diese die richtigen Vorraussetzungen erfüllen, legal seien! Folgende vorraussetungen müssen erfüllt sein: Der Aufzeichnungsprozess muss vollständig automatisiert sein und es darf keine weiterleitung der Signale geben, die Signale müssen direkt vom Kunden empfangen werden. Somit urteilt der BGH genau wie von uns vermutet! Wir freuen uns über dieses erfreuliche Urteil und wünschen allen unseren Nutzern weiterhin viel Spaß beim aufzeichnen der Lieblingssendung.

 
 
     
 
Möglichkeit #1:
 
 

Möglichkeit #1 wird in Abs. 2 geregelt und wird von vielen TV-Rekordern verwendet. Hier muss der Nutzer allerdings eine Aufnahme in Auftrag geben. D.h. der Nutzer muss sagen: "Ich möchte gerne das ihr mir den Film X um Uhrzeit XX:XX aufnehmt." Das mag ja ganz schön bei einem TV-Rekorder sein wo man mal einen Film aufnehmen möchte.

Allerdings ist diese Methode für einen Service wie MusicDealr.com ungeeignet denn wer möchte schon 100.000 Lieder oder mehr einzeln in Auftrag geben?

 
     
 
 
 
     
 
Möglichkeit #2:
 
 

Möglichkeit #2 wird in Abs. 1. geregelt. Hier steht mit anderen Worten das jeder sich Kopien zum privaten Gebrauch erstellen darf. Die Kopien dürfen aber keinen Erwerbszweck dienen (zB. Musik auf CD brennen und über eBay verkaufen) und müssen von einer legalen Quelle stammen (zB. ein Tv-Sender wie Pro7).

Allerdings muss der Nutzer hier alles selbst erledigen und wir (MusicDealr.com) dürfen die Aufnahmen nicht erstellen. Deshalb stellen wir jedem Nutzer auch einen eigenen Rekorder bzw. vServer zur Verfügung, mit eigener Festplatte und einem vorinstalliertem Rekorder-System mit welchem er selbstständig Verbindungen zu Radios herstellen kann und diese Radios dann aufzeichnen kann. Jeder vServer ist im Besitz einer eigenen Vorrichtung zum empfangen der Radiosender, MusicDealr.com stellt die Verbindung nicht her. Die Vorrichtung wird vom Nutzer gesteuert.

Somit steht es außer Frage dass der Nutzer die Aufnahmen selbst erstellt und MusicDealr.com nur den Rekorder bzw. Server vermietet.

 
     
 
 
 
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